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001 Verwaltungsrecht allgemeinNorm
ASVG §502 Abs4;Rechtssatz
Mangels unterscheidungskräftiger Indikatoren fehlt die Niederlassungsabsicht eines Zivilangestellten bei der US-Army, weil der Aufenthalt in Österreich (bis zum Ende der Besatzung Oktober 1955) nicht Ursache, sondern - der Dauer nach bestimmbare - Folge seiner Beschäftigung ist.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1991:1990080173.X12Im RIS seit
13.12.2001Zuletzt aktualisiert am
15.10.2009