RS Vwgh 1991/9/17 90/08/0004

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Veröffentlicht am 17.09.1991
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Index

66/01 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz

Norm

ASVG §49 Abs1;

Rechtssatz

Die Zugehörigkeit der Leistungen zum arbeitsvertraglichen Pflichtenkreis des Dienstgebers ist, wiewohl Anknüpfungspunkt, so doch keine notwendige Voraussetzung für die Subsumtion der Leistungen unter den sozialversicherungsrechtlichen Entgeltbegriff.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1991:1990080004.X03

Im RIS seit

11.07.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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