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L37153 Anliegerbeitrag Aufschließungsbeitrag InteressentenbeitragNorm
AVG §8;Rechtssatz
Weder aus § 100 Abs 6 NÖ BauO noch aus einer anderen Bestimmung ist ableitbar, daß dem Nachbarn im Baubewilligungsverfahren ein Anspruch zukomme, daß er neben dem schriftlichen Baubewilligungsbescheid auch eine Ausfertigung der Pläne und Baubeschreibung erhalten soll.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1991:1991050095.X03Im RIS seit
11.07.2001Zuletzt aktualisiert am
06.08.2009