Index
L37154 Anliegerbeitrag Aufschließungsbeitrag InteressentenbeitragNorm
AVG §8;Rechtssatz
Hinsichtlich der Fragen des Naturschutzes und Landschaftsschutzes steht den Nachbarn ein Mitspracherecht nicht zu, handelt es sich doch hiebei um keine Bestimmungen des Baurechts.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1991:1991050052.X01Im RIS seit
03.05.2001Zuletzt aktualisiert am
06.08.2009