RS Vwgh 1991/9/17 91/08/0052

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Veröffentlicht am 17.09.1991
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Index

66/01 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz

Norm

ASVG §68 Abs1;

Beachte

Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):91/08/0054 91/08/0053

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 85/08/0008 E 9. Mai 1985 RS 1

Stammrechtssatz

Zur Herbeiführung der Unterbrechungswirkung genügt es, wenn der Zahlungspflichtige von der Vornahme der der Feststellung seiner Beitragsschulden dienenden Maßnahme - hier einer Beitragsprüfung - in Kenntnis gesetzt wird, ohne dass es eines ausdrücklichen Hinweises auf diesen Zweck bedurfte.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1991:1991080052.X04

Im RIS seit

11.07.2001

Zuletzt aktualisiert am

15.05.2009
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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