RS Vwgh 1991/9/17 90/08/0039

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Veröffentlicht am 17.09.1991
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Index

66/02 Andere Sozialversicherungsgesetze

Norm

BSVG §106 Abs3;

Rechtssatz

Voraussetzung für eine Entscheidung über einen Antrag nach § 106 Abs 3 BSVG ist ein konkreter Leistungsantrag oder zumindest ein Antrag nach § 108 a BSVG, weil nur in diesen Fällen eine verläßliche und umfassende Beurteilung des konkreten Versicherungsverlaufes möglich ist.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1991:1990080039.X06

Im RIS seit

17.09.1991

Zuletzt aktualisiert am

10.09.2010
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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