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L37153 Anliegerbeitrag Aufschließungsbeitrag InteressentenbeitragNorm
AVG §66 Abs4;Rechtssatz
Es steht den Bauwerbern frei, im Zuge des Berufungsverfahrens auf die Ausführungen eines Teiles des Bauvorhabens zu verzichten. Wenn daher die ursprünglich beabsichtigte Errichtung von Stützmauern gar nicht mehr Gegenstand des Projektes ist, so kann der Nachbar in seinen Rechten nicht verletzt sein.
Schlagworte
Beschränkungen der Abänderungsbefugnis Beschränkung durch die Sache Besondere Rechtsprobleme Änderung von Anträgen und Ansuchen im BerufungsverfahrenEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1991:1991050047.X01Im RIS seit
11.07.2001Zuletzt aktualisiert am
06.08.2009