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L37159 Anliegerbeitrag Aufschließungsbeitrag InteressentenbeitragNorm
AVG §56;Rechtssatz
Für die Rechtsmittelbehörde ist im allgemeinen die Rechtslage im Zeitpunkt der behördlichen Erledigung maßgeblich (Hinweis E VS 4.5.1977, 898/75, VwSlg 9315 A/1977). Zur Rechtslage gehören auch die geltenden Flächenwidmungspläne und Bebauungspläne.
Schlagworte
Beschwerdepunkt Beschwerdebegehren Rechtslage Rechtsgrundlage Rechtsquellen Maßgebende Rechtslage maßgebender Sachverhalt Beachtung einer Änderung der Rechtslage sowie neuer Tatsachen und BeweiseEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1991:1991050091.X01Im RIS seit
17.09.1991