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L37153 Anliegerbeitrag Aufschließungsbeitrag InteressentenbeitragNorm
AVG §8;Rechtssatz
Mit der Festlegung einer Wohndichte wird kein bestimmter Immisionsschutz gewährt. Das Interesse an der Verhinderung einer zu dichten Bewohnung des Nachbarhauses ist kein rechtlich geschütztes Interesse des Nachbarn (Hinweis E 17.2.1969, 1735/67, VwSlg 7510 A/1969).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1991:1991050004.X03Im RIS seit
03.05.2001Zuletzt aktualisiert am
06.08.2009