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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
ASVG §410 Abs1 Z7;Rechtssatz
Die Frage, ob in einem bestimmten Zeitraum Beiträge zu Ungebühr entrichtet worden sind, wird weder mit der abstrakten Verneinung (Hinweis E VS 16.6.1971, 138/71, VwSlg 8037 A/1971) noch mit der Bejahung der Beitragspflicht im betreffenden Zeitraum abschließend gelöst; bei Bejahung könnte etwa die Bemessung der Beiträge fehlerhaft sein.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1991:1990080070.X03Im RIS seit
25.01.2001