RS Vwgh 1991/9/17 90/08/0070

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Veröffentlicht am 17.09.1991
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren
66/01 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz
66/02 Andere Sozialversicherungsgesetze

Norm

ASVG §410 Abs1 Z7;
AVG §38;
GSVG 1978 §41;

Rechtssatz

Die Frage, ob in einem bestimmten Zeitraum Beiträge zu Ungebühr entrichtet worden sind, wird weder mit der abstrakten Verneinung (Hinweis E VS 16.6.1971, 138/71, VwSlg 8037 A/1971) noch mit der Bejahung der Beitragspflicht im betreffenden Zeitraum abschließend gelöst; bei Bejahung könnte etwa die Bemessung der Beiträge fehlerhaft sein.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1991:1990080070.X03

Im RIS seit

25.01.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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