RS Vwgh 1991/9/17 90/08/0173

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Veröffentlicht am 17.09.1991
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Index

001 Verwaltungsrecht allgemein
22/01 Jurisdiktionsnorm
66/01 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz

Norm

ASVG §502 Abs4;
JN §66 Abs1;
VwRallg;

Rechtssatz

Die berufliche Versetzung durch den Dienstgeber allein schließt die Annahme der Wohnsitzbegründung am Versetzungsort noch nicht aus, außer wenn sich der berufliche Zweck des Aufenthaltes überdies in einer bestimmten Dauer ausdrückt

(Hinweis E 21.4.1986, 82/08/0040).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1991:1990080173.X11

Im RIS seit

13.12.2001

Zuletzt aktualisiert am

15.10.2009
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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