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001 Verwaltungsrecht allgemeinNorm
ASVG §502 Abs4;Rechtssatz
Die berufliche Versetzung durch den Dienstgeber allein schließt die Annahme der Wohnsitzbegründung am Versetzungsort noch nicht aus, außer wenn sich der berufliche Zweck des Aufenthaltes überdies in einer bestimmten Dauer ausdrückt
(Hinweis E 21.4.1986, 82/08/0040).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1991:1990080173.X11Im RIS seit
13.12.2001Zuletzt aktualisiert am
15.10.2009