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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
AVG §52;Rechtssatz
Das Vorbringen von Befangenheitsgründen ist auf seine Berechtigung hin zu prüfen, wäre doch in einer tatsächlich gegebenen Befangenheit unter Umständen sogar ein wesentlicher Verfahrensmangel gelegen (Hinweis E 10.10.1989, 89/05/0118).
Schlagworte
Befangenheit von SachverständigenEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1991:1991050004.X06Im RIS seit
03.05.2001Zuletzt aktualisiert am
06.08.2009