RS Vwgh 1991/9/17 91/05/0004

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Veröffentlicht am 17.09.1991
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Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §52;
AVG §7 Abs1;
VwGG §42 Abs2 Z3 litc;

Rechtssatz

Das Vorbringen von Befangenheitsgründen ist auf seine Berechtigung hin zu prüfen, wäre doch in einer tatsächlich gegebenen Befangenheit unter Umständen sogar ein wesentlicher Verfahrensmangel gelegen (Hinweis E 10.10.1989, 89/05/0118).

Schlagworte

Befangenheit von Sachverständigen

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1991:1991050004.X06

Im RIS seit

03.05.2001

Zuletzt aktualisiert am

06.08.2009
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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