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001 Verwaltungsrecht allgemeinNorm
ASVG §35 Abs1;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 84/08/0161 E 27. Juni 1989 RS 2Stammrechtssatz
Der Umstand, von wem das Entgelt geleistet wird, ist schon im Hinblick auf § 49 Abs 1 ASVG kein taugliches Kriterium für die Dienstgeberqualität, weil sich aus dieser Bestimmung klar ergibt, dass das Entgelt auch von einem Dritten geleistet werden kann. Maßgeblich ist vielmehr, von wem der Arbeitnehmer in wirtschaftlicher und persönlicher Hinsicht abhängig ist.
Schlagworte
Definition von Begriffen mit allgemeiner Bedeutung VwRallg7 Verleiher LeiharbeitsverhältnisEntgelt Begriff DienstverhältnisEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1991:1990080208.X03Im RIS seit
11.07.2001Zuletzt aktualisiert am
15.09.2010