RS Vwgh 1991/9/17 90/08/0208

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Veröffentlicht am 17.09.1991
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Index

001 Verwaltungsrecht allgemein
66/01 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz

Norm

ASVG §35 Abs1;
ASVG §4 Abs2;
ASVG §49 Abs1;
VwRallg;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 84/08/0161 E 27. Juni 1989 RS 2

Stammrechtssatz

Der Umstand, von wem das Entgelt geleistet wird, ist schon im Hinblick auf § 49 Abs 1 ASVG kein taugliches Kriterium für die Dienstgeberqualität, weil sich aus dieser Bestimmung klar ergibt, dass das Entgelt auch von einem Dritten geleistet werden kann. Maßgeblich ist vielmehr, von wem der Arbeitnehmer in wirtschaftlicher und persönlicher Hinsicht abhängig ist.

Schlagworte

Definition von Begriffen mit allgemeiner Bedeutung VwRallg7 Verleiher LeiharbeitsverhältnisEntgelt Begriff Dienstverhältnis

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1991:1990080208.X03

Im RIS seit

11.07.2001

Zuletzt aktualisiert am

15.09.2010
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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