RS Vwgh 1991/9/17 90/08/0208

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 17.09.1991
beobachten
merken

Index

40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §37;
AVG §58 Abs2;

Rechtssatz

Die bloße (teilweise) Wiedergabe von Aussagen ersetzt nicht die daraus zu gewinnende Feststellung der entscheidungserheblichen Tatsachen.

Schlagworte

Begründungspflicht Beweiswürdigung und Beweismittel Allgemein

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1991:1990080208.X02

Im RIS seit

11.07.2001

Zuletzt aktualisiert am

15.09.2010
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten