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001 Verwaltungsrecht allgemeinNorm
ASVG §502 Abs4;Rechtssatz
Polizeilichen Meldedaten kommt in der Frage des Wohnsitzes wenig Beweiswert zu, weil durch sie die vorhandene oder fehlende Absicht, an einem bestimmten Ort einen bleibenden Aufenthalt zu nehmen, weder erwiesen noch widerlegt werden kann (Hinweis E 2.7.1981, 2628/78).
Schlagworte
Beweiswürdigung Wertung der BeweismittelEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1991:1990080173.X06Im RIS seit
13.12.2001Zuletzt aktualisiert am
15.10.2009