RS Vwgh 1991/9/17 90/08/0131

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 17.09.1991
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren
66/01 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz

Norm

ASVG §4 Abs2;
AVG §45 Abs1;

Beachte

Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden): 90/08/0146

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1991/01/22 89/08/0358 1 (hier: Reiseleiter)

Stammrechtssatz

Das betriebswirtschaftliche Interesse an einem möglichst hohen Umsatz allein läßt noch nicht darauf schließen, daß der Betriebsinhaber zur - auch nur allfälligen - Erteilung von Weisungen betreffend den Einsatz der Betriebsmittel berechtigt ist (hier: Botendienstfahrer).

Schlagworte

Besondere Rechtsprobleme Verhältnis zu anderen Normen Materien Selbständige Erwerbstätigkeit Abgrenzung Dienstnehmer Begriff Einzelne Berufe und Tätigkeiten Diverses Dienstnehmer Begriff Persönliche Abhängigkeit Dienstnehmer Begriff Reiseleiter

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1991:1990080131.X04

Im RIS seit

03.04.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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