RS Vwgh 1991/9/18 91/03/0043

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Veröffentlicht am 18.09.1991
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren
90/01 Straßenverkehrsordnung

Norm

StVO 1960 §20 Abs2;
StVO 1960 §52 lita Z10a;
VStG §19 Abs1;
VStG §19;

Beachte

Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):91/03/0250

Rechtssatz

Geschwindigkeitsüberschreitungen stellen immer wieder die Ursache schwerer Verkehrsunfälle dar, weshalb auch Gründe der Spezialprävention gegen eine Herabsetzung der Strafe sprechen (Hinweis E 13.2.1991, 91/03/0014).

Schlagworte

Überschreiten der GeschwindigkeitErschwerende und mildernde Umstände Allgemein

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1991:1991030043.X06

Im RIS seit

12.06.2001

Zuletzt aktualisiert am

12.07.2010
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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