Index
40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
StVO 1960 §20 Abs2;Beachte
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):91/03/0250Rechtssatz
Geschwindigkeitsüberschreitungen stellen immer wieder die Ursache schwerer Verkehrsunfälle dar, weshalb auch Gründe der Spezialprävention gegen eine Herabsetzung der Strafe sprechen (Hinweis E 13.2.1991, 91/03/0014).
Schlagworte
Überschreiten der GeschwindigkeitErschwerende und mildernde Umstände AllgemeinEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1991:1991030043.X06Im RIS seit
12.06.2001Zuletzt aktualisiert am
12.07.2010