RS Vwgh 1991/9/18 89/03/0228

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Veröffentlicht am 18.09.1991
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Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof
40/01 Verwaltungsverfahren
92 Luftverkehr

Norm

AVG §8;
LuftfahrtG 1958 §82 Abs3;
VwGG §34 Abs1;

Beachte

Serie (erledigt im gleichen Sinn):89/03/0229 E 18. September 1991 91/03/0232 E 16. Oktober 1991 91/03/0230 E 30. Oktober 1991 91/03/0229 E 30. Oktober 1991

Rechtssatz

Die Frage, ob die durch die Erweiterung eines Militärflugplatzes bewirkten Immissionen im Einzelfall für die davon Betroffenen eine unbillige Härte darstellen, berührt die dinglich Berechtigten und Leitungsberechtigten im gleichen Maße, mögen ihre Liegenschaften nun schon in der bestehenden

Sicherheitszone liegen oder durch deren Erweiterung erst in diese einbezogen werden.

Schlagworte

Parteibegriff Parteistellung strittige Rechtsnachfolger ZustellungMangel der Berechtigung zur Erhebung der Beschwerde mangelnde subjektive Rechtsverletzung Parteienrechte und Beschwerdelegitimation Verwaltungsverfahren Rechtsverletzung des Beschwerdeführers Beschwerdelegitimation bejaht

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1991:1989030228.X03

Im RIS seit

08.11.2001

Zuletzt aktualisiert am

23.10.2015
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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