Index
40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AVG §37;Beachte
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):91/03/0250Rechtssatz
Eine zusätzlich zur Radarmessung, die grundsätzlich ein zur Ermittlung der Fahrgeschwindigkeit geeignetes Beweismittel darstellt, erfolgte Schätzung der Fahrgeschwindigkeit, die mit dem Ergebnis der Radarmessung übereinstimmt, macht weitere Ermittlungen entbehrlich (Hinweis E 20.3.1986, 85/02/0277, E 12.6.1986, 86/02/0039, E 11.9.1987, 87/18/0034).
Schlagworte
Sachverhalt Sachverhaltsfeststellung BeweismittelFeststellen der GeschwindigkeitEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1991:1991030043.X05Im RIS seit
12.06.2001Zuletzt aktualisiert am
12.07.2010