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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
BAO §28;Rechtssatz
Wenn der Steuerpflichtige nicht zwischen Beschwerdepunkten und Beschwerdegründen unterscheidet, die Beschwerdegründe jedoch in einem ausreichenden Maße konkretisiert, so verbietet dieser Umstand die Zurückweisung der Beschwerde mangels Angabe von Beschwerdegründen. Alleine das Bestreiten der Nachhaltigkeit der Tätigkeit sowie der Gewinnabsicht iSd § 28 BAO und damit einer gewerblichen Tätigkeit bedeutet eine aus der Sicht des § 28 Abs 1 Z 5 VwGG ausreichende Ausführung von Beschwerdegründen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1991:1991130072.X01Im RIS seit
18.09.1991