RS Vwgh 1991/9/18 91/03/0121

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Veröffentlicht am 18.09.1991
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Index

10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)
10/07 Verwaltungsgerichtshof

Norm

B-VG Art131 Abs1 Z1;
VwGG §34 Abs1;

Beachte

Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):91/03/0122

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 84/07/0235 B 30. Oktober 1984 VwSlg 11568 A/1984 RS 1

Stammrechtssatz

Erachtet sich der Bf in seinem Recht auf Erteilung einer Einfuhrbewilligung für einen Zeitraum verletzt, der vor dem Zeitpunkt der Beschwerdeeinbringung liegt, so mangelt es an einer Rechtsverletzungsmöglichkeit iS des Art 131 Abs 1 Z 1 B-VG und am Rechtsschutzbedürfnis.

Schlagworte

Mangel der Berechtigung zur Erhebung der Beschwerde mangelnde subjektive Rechtsverletzung Grundsätzliches zur Parteistellung vor dem VwGH Allgemein

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1991:1991030121.X01

Im RIS seit

03.04.2001

Zuletzt aktualisiert am

10.09.2010
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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