RS Vwgh 1991/9/18 91/03/0182

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Veröffentlicht am 18.09.1991
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Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof

Norm

VwGG §24 Abs1;
VwGG §34 Abs2;

Beachte

Besprechung in AnwBl 1992/4, 322;

Rechtssatz

Vom Bf vorgelegte Ablichtungen eines nicht unterfertigten und von der Urschrift überdies abweichenden Beschwerdeschriftsatzes können nicht als Ausfertigungen iSd § 24 Abs 1 VwGG angesehen werden (Hinweis B 17.2.1988, 87/03/0276).

Schlagworte

Mängelbehebung

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1991:1991030182.X01

Im RIS seit

18.09.1991
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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