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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
AVG §8;Beachte
Serie (erledigt im gleichen Sinn):89/03/0229 E 18. September 1991 91/03/0232 E 16. Oktober 1991 91/03/0230 E 30. Oktober 1991 91/03/0229 E 30. Oktober 1991Rechtssatz
Die eine unbillige Härte darstellenden Beeinträchtigungen bilden den Gegenstand der darüber zu fällenden Entscheidung, bei verfassungskonformer Auslegung des § 82 Abs 3 LFG ist davon auszugehen, daß dieses Einwendungsrecht bei der Erweiterung eines Militärflugplatzes allen Personen zusteht, die dingliche Rechte oder Leitungsrechte an Liegenschaften in der Sicherheitszone, und zwar auch in der schon bestehenden Sicherheitszone besitzen.
Schlagworte
Parteibegriff Parteistellung strittige Rechtsnachfolger ZustellungMangel der Berechtigung zur Erhebung der Beschwerde mangelnde subjektive Rechtsverletzung Parteienrechte und Beschwerdelegitimation Verwaltungsverfahren Rechtsverletzung des Beschwerdeführers Beschwerdelegitimation bejahtEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1991:1989030228.X02Im RIS seit
08.11.2001Zuletzt aktualisiert am
23.10.2015