RS Vwgh 1991/9/18 89/03/0228

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Veröffentlicht am 18.09.1991
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Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof
40/01 Verwaltungsverfahren
92 Luftverkehr

Norm

AVG §8;
LuftfahrtG 1958 §82 Abs3;
VwGG §34 Abs1;

Beachte

Serie (erledigt im gleichen Sinn):89/03/0229 E 18. September 1991 91/03/0232 E 16. Oktober 1991 91/03/0230 E 30. Oktober 1991 91/03/0229 E 30. Oktober 1991

Rechtssatz

Die eine unbillige Härte darstellenden Beeinträchtigungen bilden den Gegenstand der darüber zu fällenden Entscheidung, bei verfassungskonformer Auslegung des § 82 Abs 3 LFG ist davon auszugehen, daß dieses Einwendungsrecht bei der Erweiterung eines Militärflugplatzes allen Personen zusteht, die dingliche Rechte oder Leitungsrechte an Liegenschaften in der Sicherheitszone, und zwar auch in der schon bestehenden Sicherheitszone besitzen.

Schlagworte

Parteibegriff Parteistellung strittige Rechtsnachfolger ZustellungMangel der Berechtigung zur Erhebung der Beschwerde mangelnde subjektive Rechtsverletzung Parteienrechte und Beschwerdelegitimation Verwaltungsverfahren Rechtsverletzung des Beschwerdeführers Beschwerdelegitimation bejaht

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1991:1989030228.X02

Im RIS seit

08.11.2001

Zuletzt aktualisiert am

23.10.2015
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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