RS Vwgh 1991/9/18 91/03/0121

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Veröffentlicht am 18.09.1991
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Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof

Norm

VwGG §33 Abs1;
VwGG §34 Abs1;

Beachte

Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):91/03/0122

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH B 1991/02/27 89/03/0200 3

Stammrechtssatz

Das Rechtsschutzbedürfnis ist Prozeßvoraussetzung auch für das verwaltungsgerichtliche Verfahren, was sich daraus ableiten läßt, daß das Verfahren nach Klaglosstellung einzustellen ist (Hinweis B 19.12.1990, 90/03/0274).

Schlagworte

Mangel der Berechtigung zur Erhebung der Beschwerde mangelnde subjektive Rechtsverletzung Grundsätzliches zur Parteistellung vor dem VwGH Allgemein

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1991:1991030121.X02

Im RIS seit

03.04.2001

Zuletzt aktualisiert am

10.09.2010
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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