Index
10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
VwGG §33 Abs1;Beachte
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):91/03/0122Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie VwGH B 1991/02/27 89/03/0200 3Stammrechtssatz
Das Rechtsschutzbedürfnis ist Prozeßvoraussetzung auch für das verwaltungsgerichtliche Verfahren, was sich daraus ableiten läßt, daß das Verfahren nach Klaglosstellung einzustellen ist (Hinweis B 19.12.1990, 90/03/0274).
Schlagworte
Mangel der Berechtigung zur Erhebung der Beschwerde mangelnde subjektive Rechtsverletzung Grundsätzliches zur Parteistellung vor dem VwGH AllgemeinEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1991:1991030121.X02Im RIS seit
03.04.2001Zuletzt aktualisiert am
10.09.2010