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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §236 Abs1;Rechtssatz
Nach stRsp des VwGH ist es im Nachsichtsverfahren Sache des Nachsichtswerbers, einwandfrei und unter Ausschluß jeglichen Zweifels das Vorliegen jener Umstände darzutun, auf die die Nachsicht gestützt werden kann (Hinweis E 3.10.1988, 87/15/0005; E 18.1.1990, 89/16/0102; E 25.6.1990, 89/15/0088). Die Nachsicht rechtfertigende Umstände sind insbesondere dann nicht anzunehmen, wenn im Hinblick auf die Vermögensverhältnisse des Nachsichtswerbers eine Unbilligkeit der Abgabeneinhebung nicht in der erforderlichen Deutlichkeit und Zweifelsfreiheit aufgezeigt werden kann.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1991:1991130023.X01Im RIS seit
18.09.1991