RS Vwgh 1991/9/18 91/13/0023

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 18.09.1991
beobachten
merken

Index

32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

BAO §236 Abs1;

Rechtssatz

Nach stRsp des VwGH ist es im Nachsichtsverfahren Sache des Nachsichtswerbers, einwandfrei und unter Ausschluß jeglichen Zweifels das Vorliegen jener Umstände darzutun, auf die die Nachsicht gestützt werden kann (Hinweis E 3.10.1988, 87/15/0005; E 18.1.1990, 89/16/0102; E 25.6.1990, 89/15/0088). Die Nachsicht rechtfertigende Umstände sind insbesondere dann nicht anzunehmen, wenn im Hinblick auf die Vermögensverhältnisse des Nachsichtswerbers eine Unbilligkeit der Abgabeneinhebung nicht in der erforderlichen Deutlichkeit und Zweifelsfreiheit aufgezeigt werden kann.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1991:1991130023.X01

Im RIS seit

18.09.1991
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten