Index
90/01 StraßenverkehrsordnungNorm
StVO 1960 §5 Abs2;Rechtssatz
Die Verweigerung der Untersuchung der Atemluft ist auch dann strafbar, wenn durch die ärztliche Untersuchung das Nichtvorliegen einer Alkoholbeeinträchtigung festgestellt wurde (Hinweis E 30.4.1964, 1060/63).
Schlagworte
Alkotest VerweigerungEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1991:1990030253.X02Im RIS seit
12.06.2001Zuletzt aktualisiert am
16.06.2009