RS Vwgh 1991/9/18 91/13/0061

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Veröffentlicht am 18.09.1991
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Index

10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)
10/07 Verwaltungsgerichtshof
32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

BAO §299 Abs1 litc;
BAO §299;
BAO §311;
B-VG Art132;
VwGG §27;
VwGG §33 Abs1;

Rechtssatz

Wenn die Berufungsbehörde mit einem Aufhebungsbescheid gemäß § 299 Abs 1 lit c BAO jenen Bescheid des Finanzamtes aus dem Rechtsbestand beseitigt, dessen Aufhebung der Steuerpflichtige in seiner Berufung, deren Stattgabe er in seiner Säumnisbeschwerde begehrt, beantragt hat, so wird der Steuerpflichtige durch den Aufhebungsbescheid klaglos gestellt.

Schlagworte

Säumnisbeschwerde Verletzung der Entscheidungspflicht Diverses Zurückweisung - Einstellung

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1991:1991130061.X01

Im RIS seit

18.09.1991
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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