RS Vwgh 1991/9/18 91/01/0082

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Veröffentlicht am 18.09.1991
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Index

10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)
41/02 Staatsbürgerschaft

Norm

B-VG Art130 Abs2;
StbG 1985 §10;
StbG 1985 §11;
StbG 1985 §11a;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1991/04/17 91/01/0022 2

Stammrechtssatz

Die Feststellung, ob die Einbürgerungsbedingungen erfüllt sind oder nicht, liegt nicht im freien Ermessen der Behörde; erst die nach deren Bejahung zu treffende Entscheidung über die Einbürgerung liegt im Ermessen der Behörde (Hinweis E 4.4.1990, 89/01/0319).

Schlagworte

Ermessen besondere Rechtsgebiete

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1991:1991010082.X01

Im RIS seit

18.09.1991
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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