RS Vwgh 1991/9/18 91/03/0060

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Veröffentlicht am 18.09.1991
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren
90/01 Straßenverkehrsordnung

Norm

StVO 1960 §52 lita Z10a;
StVO 1960 §99 Abs3 lita;
VStG §19 Abs1;
VStG §19;

Rechtssatz

Fährt ein Lenker auf einem mit 80 km pro Stunde geschwindigkeitsbeschränkten Straßenstück einer Autobahn 126 km pro Stunde, so kann angesichts der Beträchtlichkeit des Ausmaßes der Überschreitung der zulässigen Geschwindigkeit von einem niedrigen Unrechtsgehalt der Tat keine Rede sein.

Schlagworte

Erschwerende und mildernde Umstände Allgemein

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1991:1991030060.X04

Im RIS seit

12.06.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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