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10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)Norm
AVG §8;Rechtssatz
Die Erteilung einer Ausnahmebewilligung nach § 45 Abs 2 StVO liegt nicht im Ermessen der Behörde
(Hinweis E 1.7.1968,1219/66, VwSlg 7383 A/1968). Der Antragsteller hat nur dann einen Rechtsanspruch auf Erteilung der Ausnahmebewilligung, wenn die in dieser Gesetzesstelle angeführten Voraussetzungen zutreffen.
Schlagworte
Ermessen besondere RechtsgebieteEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1991:1990030259.X01Im RIS seit
11.07.2001