RS Vwgh 1991/9/18 91/03/0052

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Veröffentlicht am 18.09.1991
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Index

90/01 Straßenverkehrsordnung

Norm

StVO 1960 §5 Abs1;
StVO 1960 §5 Abs2;
StVO 1960 §99 Abs1 litb;

Rechtssatz

Für die Strafbarkeit des Beschuldigten nach § 99 Abs 1 lit b in Verbindung mit § 5 Abs 2 StVO ist der Gesundheitszustand des Beschuldigten zum Zeitpunkt der Amtshandlung, nicht jedoch sein Gesundheitszustand zum Zeitpunkt des amtsärztlichen Gutachtens entscheidend.

Schlagworte

Alkoholbeeinträchtigung zusätzliche Komponenten Medikamente Müdigkeit

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1991:1991030052.X01

Im RIS seit

12.06.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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