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90/01 StraßenverkehrsordnungNorm
StVO 1960 §5 Abs1;Rechtssatz
Für die Strafbarkeit des Beschuldigten nach § 99 Abs 1 lit b in Verbindung mit § 5 Abs 2 StVO ist der Gesundheitszustand des Beschuldigten zum Zeitpunkt der Amtshandlung, nicht jedoch sein Gesundheitszustand zum Zeitpunkt des amtsärztlichen Gutachtens entscheidend.
Schlagworte
Alkoholbeeinträchtigung zusätzliche Komponenten Medikamente MüdigkeitEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1991:1991030052.X01Im RIS seit
12.06.2001