RS Vwgh 1991/9/18 91/13/0023

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Veröffentlicht am 18.09.1991
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32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

BAO §236 Abs1;

Rechtssatz

Für die Beurteilung des Nachsichtsansuchens sind nicht jene Vermögensverhältnisse und Einkommensverhältnisse relevant, die zum Zeitpunkt der Festsetzung der Abgabenschuld bestanden haben. Maßgeblich hiefür ist vielmehr die wirtschaftliche Lage bei Entscheidung über das Nachsichtsansuchen

(Hinweis E 3.10.1988, 87/15/0005, E 25.6.1990, 89/15/0076; E 25.6.1990, 89/15/0088).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1991:1991130023.X05

Im RIS seit

18.09.1991
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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