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L40014 Anstandsverletzung Ehrenkränkung LärmerregungNorm
AVG §37;Rechtssatz
Beim Tatbestand des § 6 Abs 1 OÖ PolStG handelt es sich um ein Ungehorsamsdelikt, bei dem es dem Tierhalter obliegt, glaubhaft zu machen, daß ihn an der Verletzung der Verwaltungsvorschrift, nämlich an der Erwirkung bzw Unterlassung einer Bewilligung zur Haltung gefährlicher Tiere kein Verschulden trifft.
Schlagworte
Sachverhalt Sachverhaltsfeststellung BeweislastEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1991:1991010084.X01Im RIS seit
18.09.1991Zuletzt aktualisiert am
10.09.2010