RS Vwgh 1991/9/18 91/01/0084

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Veröffentlicht am 18.09.1991
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Index

L40014 Anstandsverletzung Ehrenkränkung Lärmerregung
Polizeistrafen Oberösterreich
L40054 Prostitution Sittlichkeitspolizei Oberösterreich
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §37;
PolStG OÖ 1979 §6 Abs1 idF 1985/094;
VStG §24;
VStG §5 Abs1;

Rechtssatz

Beim Tatbestand des § 6 Abs 1 OÖ PolStG handelt es sich um ein Ungehorsamsdelikt, bei dem es dem Tierhalter obliegt, glaubhaft zu machen, daß ihn an der Verletzung der Verwaltungsvorschrift, nämlich an der Erwirkung bzw Unterlassung einer Bewilligung zur Haltung gefährlicher Tiere kein Verschulden trifft.

Schlagworte

Sachverhalt Sachverhaltsfeststellung Beweislast

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1991:1991010084.X01

Im RIS seit

18.09.1991

Zuletzt aktualisiert am

10.09.2010
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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