RS Vwgh 1991/9/18 91/13/0023

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Veröffentlicht am 18.09.1991
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32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

BAO §184 Abs1;
BAO §198 Abs1;
BAO §236 Abs1;

Rechtssatz

Darüber, ob durch eine von der Betriebsprüfung vorgenommene griffweise Zuschätzung bei der GmbH dem Steuerpflichtigen einem Gesellschafter der GmbH tatsächlich ein monetärer Vorteil entstanden ist, ist nicht im Nachsichtsverfahren, sondern in dem die Einkommensteuerfestsetzung betreffenden Verfahren abzusprechen, da die Zurechnung der verdeckten Gewinnausschüttung an den Steuerpflichtigen Gegenstand der Einkommensteuerbescheide ist. Keineswegs kann jedoch im - auf die Einhebung und nicht auf die Festsetzung der Abgaben abstellenden - Nachsichtsverfahren geltend gemacht werden, der Abgabenbescheid wäre unzutreffend

(Hinweis E 25.6.1990, 89/15/0119).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1991:1991130023.X02

Im RIS seit

18.09.1991
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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