RS Vwgh 1991/9/19 91/06/0122

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Veröffentlicht am 19.09.1991
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Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §61a;
AVG §71 Abs1;
VwGG §34 Abs1;
VwGG §46 Abs1;

Rechtssatz

Eine unrichtige Rechtsbelehrung dahingehend, daß auf eine Möglichkeit einer Beschwerde beim VwGH hingewiesen wird, obwohl der administrative Instanzenzug mit der Anrufung der den Hinweis erteilenden Behörde noch nicht erschöpft ist, läßt die unmittelbare Anrufung des VwGH nicht zu, sondern bildet allenfalls einen Wiedereinsetzungsgrund.

Schlagworte

Offenbare Unzuständigkeit des VwGH Nichterschöpfung des Instanzenzuges Allgemein Allgemeine Verwaltungsverfahrensgesetze

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1991:1991060122.X01

Im RIS seit

19.09.1991
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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