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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
AVG §61a;Rechtssatz
Eine unrichtige Rechtsbelehrung dahingehend, daß auf eine Möglichkeit einer Beschwerde beim VwGH hingewiesen wird, obwohl der administrative Instanzenzug mit der Anrufung der den Hinweis erteilenden Behörde noch nicht erschöpft ist, läßt die unmittelbare Anrufung des VwGH nicht zu, sondern bildet allenfalls einen Wiedereinsetzungsgrund.
Schlagworte
Offenbare Unzuständigkeit des VwGH Nichterschöpfung des Instanzenzuges Allgemein Allgemeine VerwaltungsverfahrensgesetzeEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1991:1991060122.X01Im RIS seit
19.09.1991