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L37156 Anliegerbeitrag Aufschließungsbeitrag InteressentenbeitragNorm
AVG §56;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 83/06/0246 E 12. April 1984 RS 1Stammrechtssatz
Im Falle eines Widerspruches zwischen Bescheidspruch und (Widmungs-)plan ist dem Bescheid als dem unmittelbaren Ausdruck des behördlichen Willens der Vorrang gegenüber einer Ausweisung in den Plänen einzuräumen.
Schlagworte
Planung Widmung BauRallg3Maßgebender Bescheidinhalt Inhaltliche und zeitliche Erstreckung des Abspruches und der RechtskraftInhalt des Spruches DiversesEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1991:1991060062.X01Im RIS seit
03.05.2001Zuletzt aktualisiert am
27.08.2010