RS Vwgh 1991/9/19 89/06/0156

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Veröffentlicht am 19.09.1991
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §39 Abs2;
AVG §40 Abs1;
AVG §41;
AVG §42;
AVG §43 Abs5;

Rechtssatz

Sämtliche vor einer Behörde erster Instanz durchgeführten Verhandlungen dienen insgesamt der Schaffung der Entscheidungsgrundlage und sind daher als eine Einheit zu betrachten, mag auch formell eine Vertagung nicht erfolgt sein (Hinweis E 22.2.1983, 82/05/0140).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1991:1989060156.X02

Im RIS seit

03.05.2001

Zuletzt aktualisiert am

06.04.2009
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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