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L37156 Anliegerbeitrag Aufschließungsbeitrag InteressentenbeitragNorm
AVG §13a;Rechtssatz
Wird nicht nur ein Dachgeschoß ausgebaut, sondern insbesondere auch ein beträchtlicher Zubau geschaffen und ein in der betreffenden Widmungskategorie unzulässiger Gewerbebetrieb geschaffen, so ist es nicht Aufgabe der Behörde, eine solche (umfangreiche) Änderung des Projektes zu veranlassen, daß es letztlich genehmigungfähig wird.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1991:1990060198.X03Im RIS seit
03.05.2001