Unter Nutzflächen iSd §16b Abs1 Tir ROG 1984 sind nicht nur die "aktiven Verkaufsflächen", sondern alle Flächen eines Verkaufsraumes zu verstehen, die zur Nutzfläche zählen (wobei von dem im § 17 Abs 2 MRG umschriebenen Begriff der Nutzfläche auszugehen ist).