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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
AVG §37;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 85/03/0155 E 4. April 1986 RS 2Stammrechtssatz
Ein Verfahrensmangel führt nur dann zu einer Bescheidaufhebung, wenn er möglicherweise Einfluss auf den Inhalt des getroffenen Abspruches haben konnte. Insbesondere gilt dies für den Verfahrensmangel einer Verletzung des Parteiengehörs (Hinweis E 30.1.1967, 16/66, VwSlg 7070 A/1967).
Schlagworte
Rechtliche Wertung fehlerhafter Berufungsentscheidungen Rechtsverletzung durch solche Entscheidungen"zu einem anderen Bescheid"Parteiengehör Verletzung des Parteiengehörs VerfahrensmangelVerwaltungsstrafverfahrenEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1991:1991060080.X02Im RIS seit
14.08.2001Zuletzt aktualisiert am
21.06.2010