RS Vwgh 1991/9/19 89/06/0156

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Veröffentlicht am 19.09.1991
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Index

L82000 Bauordnung
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §42;
AVG §56;
AVG §66 Abs4;
BauRallg;

Rechtssatz

Wird das ursprüngliche Bauobjekt lediglich verringert (hier durch teilweises Weglassen eines Stockwerkes und Senkung des Niveaus), liegt im Vergleich zum ursprünglichen (schon der ersten Verhandlung zugrundegelegten) Projekt keine andere Angelegenheit iSd § 56 und § 66 Abs 4 AVG vor. Abgesehen davon unterliegt eine Projektsänderung vor der Baubehörde erster Instanz nicht den Schranken des § 56 und des § 66 Abs 4 AVG.

Schlagworte

Planung Widmung BauRallg3Maßgebende Rechtslage maßgebender Sachverhalt Beachtung einer Änderung der Rechtslage sowie neuer Tatsachen und Beweise

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1991:1989060156.X03

Im RIS seit

03.05.2001

Zuletzt aktualisiert am

06.04.2009
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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