RS Vwgh 1991/9/23 91/12/0189

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Veröffentlicht am 23.09.1991
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §61;
AVG §61a;

Rechtssatz

Der Hinweis auf die Möglichkeit einer Beschwerde bei den Gerichtshöfen des öffentlichen Rechts ist nicht eine Rechtsmittelbelehrung im Sinne des § 61 AVG, sodaß das Fehlen eines solchen Hinweises oder ein der Gesetzeslage nicht entsprechender Hinweis für die Partei keine Rechtsfolgen nach sich zieht (Hinweis E 25.9.1990, 90/07/0012).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1991:1991120189.X01

Im RIS seit

15.11.2000

Zuletzt aktualisiert am

09.08.2011
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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