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10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)Norm
AVG §56;Rechtssatz
Im Verfahren um die Verleihung einer schulfesten Stelle ist nur ein Bescheid über die Verleihung der schulfesten Stelle zu erlassen. Auf eine abgesonderte bescheidmäßige Erledigung anderer Bewerber um die schulfeste Stelle besteht kein Rechtsanspruch. Sache der Bewerber wäre es, die Zustellung einer allenfalls bereits getroffenen Entscheidung über die Verleihung der schulfesten Stelle zu begehren, damit diese ihnen gegenüber auch erlassen wird (Hinweis E 17.9.1976, 416/76, VwSlg 9127 A/1976 und vom 22.2.1991, 90/12/0286, 0287).
Schlagworte
Mangel der Berechtigung zur Erhebung der Beschwerde mangelnde subjektive Rechtsverletzung Parteienrechte und Beschwerdelegitimation Verwaltungsverfahren Mangelnde Rechtsverletzung Beschwerdelegitimation verneint keineBESCHWERDELEGITIMATIONAnspruch auf bescheidmäßige Erledigung und auf Zustellung, Recht der Behörde zur Bescheiderlassung konstitutive BescheideAnspruch auf Sachentscheidung AllgemeinEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1991:1990120321.X03Im RIS seit
25.01.2001Zuletzt aktualisiert am
26.06.2017