RS Vwgh 1991/9/23 90/12/0302

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Veröffentlicht am 23.09.1991
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Index

63/05 Reisegebührenvorschrift

Norm

RGV 1955 §36 Abs1;

Rechtssatz

Auch wenn auswärtige Dienstleistungen des Antragstellers in mehrere, im Sinne des § 36 RGV einzeln zu beurteilende Verrichtungen geteilt werden, darf dem § 36 Abs 1 RGV nicht die Bedeutung beigemessen werden, daß die Fristberechnung nach dem Beginn der auswärtigen Dienstverrichtung zu erfolgen hat.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1991:1990120302.X01

Im RIS seit

23.09.1991
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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