Index
L6 Land- und ForstwirtschaftNorm
B-VG Art18 Abs2Rechtssatz
Art141 B-VG iVm §67 VerfGG 1953; die behauptete Rechtswidrigkeit des Wahlverfahrens muß ausreichend substantiiert sein
Stmk. Landwirtschaftskammergesetz; keine Bedenken gegen §30
Stmk. Landwirtschaftskammer-Wahlordnung 1971;keine Bedenken gegen die Einspruchsregelung in §78 Abs1 und 3 sowie gegen die Regelungen über die Beisitzer und ihre Ersatzmänner, die Vertrauenspersonen und Wahlzeugen, wie auch über die Beurkundung des Wahlvorganges in Niederschriften in den §§6 ff., 43, 58 und 59
Entscheidungstexte
Schlagworte
Auslegung verfassungskonforme, Landwirtschaftskammern, Wahlen, berufliche Vertretungen, VfGH / WahlanfechtungEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VFGH:1982:WI11.1981Dokumentnummer
JFR_10179378_81WI0011_01