Index
L81515 Umweltanwalt SalzburgNorm
AVG §8;Rechtssatz
Die §§ 2, 3, 4 des UmweltanwaltschaftsG Slbg in ihrem Zusammenhang zeigen, daß der Salzburger Landesumweltanwaltschaft die gesetzliche Aufgabe übertragen ist, in dem im Gesetz bezeichneten Verfahren zur Wahrung der Interessen des Umweltschutzes mitzuwirken. Zu diesem Zweck sind ihr Verfahrensrechte eingeräumt; sie besitzt - außer im Verfahren gem § 3 Abs 3 des Gesetzes über die Salzburger Landesumweltanwaltschaft - sämtliche Verfahrensrechte, wie sie einer Partei iSd § 8 AVG zustehen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1991:1991100193.X01Im RIS seit
11.07.2001