RS Vwgh 1991/9/23 91/10/0193

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Veröffentlicht am 23.09.1991
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Index

L81515 Umweltanwalt Salzburg
001 Verwaltungsrecht allgemein
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §8;
UmweltanwaltschaftsG Slbg §2 Abs1;
UmweltanwaltschaftsG Slbg §3 Abs1;
UmweltanwaltschaftsG Slbg §3 Abs2;
UmweltanwaltschaftsG Slbg §4;
VwRallg;

Rechtssatz

Die §§ 2, 3, 4 des UmweltanwaltschaftsG Slbg in ihrem Zusammenhang zeigen, daß der Salzburger Landesumweltanwaltschaft die gesetzliche Aufgabe übertragen ist, in dem im Gesetz bezeichneten Verfahren zur Wahrung der Interessen des Umweltschutzes mitzuwirken. Zu diesem Zweck sind ihr Verfahrensrechte eingeräumt; sie besitzt - außer im Verfahren gem § 3 Abs 3 des Gesetzes über die Salzburger Landesumweltanwaltschaft - sämtliche Verfahrensrechte, wie sie einer Partei iSd § 8 AVG zustehen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1991:1991100193.X01

Im RIS seit

11.07.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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