RS Vwgh 1991/9/23 90/12/0244

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Veröffentlicht am 23.09.1991
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L22002 Landesbedienstete Kärnten
10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)

Norm

B-VG Art140 Abs1;
B-VG Art21 Abs5;
B-VG Art61 Abs2;
DienstrechtsG Krnt 1985 §68 idF 1989/071;

Rechtssatz

Aus der - im ersten Satz des Art 2 Abs 5 B-VG vorgesehenen - bloßen Möglichkeit einer einheitlichen Regelung der Amtstitel durch Bundesgesetz ist - auch "dem Sinn der Gesetzesbestimmung" nach - nicht die Unzulässigkeit der Abschaffung von Amtstiteln in einem Bundesland abzuleiten. Der "gesetzliche Schutz" - ähnlich wie nach Art 61 Abs 2 B-VG bezieht sich nur auf den Schutz bestehender Amtstitel gegen einen Mißbrauch durch Personen, die den jeweiligen Amtstitel nicht erworben haben, nicht aber gegen die gesetzliche Entziehung des Amtstitels.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1991:1990120244.X02

Im RIS seit

11.07.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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