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L22002 Landesbedienstete KärntenNorm
B-VG Art140 Abs1;Rechtssatz
Aus der - im ersten Satz des Art 2 Abs 5 B-VG vorgesehenen - bloßen Möglichkeit einer einheitlichen Regelung der Amtstitel durch Bundesgesetz ist - auch "dem Sinn der Gesetzesbestimmung" nach - nicht die Unzulässigkeit der Abschaffung von Amtstiteln in einem Bundesland abzuleiten. Der "gesetzliche Schutz" - ähnlich wie nach Art 61 Abs 2 B-VG bezieht sich nur auf den Schutz bestehender Amtstitel gegen einen Mißbrauch durch Personen, die den jeweiligen Amtstitel nicht erworben haben, nicht aber gegen die gesetzliche Entziehung des Amtstitels.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1991:1990120244.X02Im RIS seit
11.07.2001