RS Vwgh 1991/9/23 90/10/0173

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Veröffentlicht am 23.09.1991
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §69 Abs1 litb;

Rechtssatz

Bei der Beurteilung des Verschuldens iSd § 69 Abs 1 lit b AVG ist das Maß dafür ein solcher Grad des Fleißes und der Aufmerksamkeit, welcher bei gewöhnlichen Fähigkeiten aufgewendet werden kann (Hinweis E 24.4.1986, 86/02/0048).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1991:1990100173.X01

Im RIS seit

16.11.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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