RS Vwgh 1991/9/23 91/19/0127

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Veröffentlicht am 23.09.1991
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Index

001 Verwaltungsrecht allgemein
10/07 Verwaltungsgerichtshof
40/01 Verwaltungsverfahren
41/02 Passrecht Fremdenrecht

Norm

AVG §6 Abs1;
FrPolG 1954 §5;
VwGG §26 Abs1;
VwGG §34 Abs1;
VwRallg;

Rechtssatz

Wurde die Beschwerde an den (unzuständigen) VfGH adressiert und von diesem nach Ablauf der Beschwerdefrist an den VwGH weitergeleitet, so ist die Beschwerde verspätet.

Schlagworte

Verhältnis zu anderen Materien und Normen VwGG Beschwerdeerhebung an VwGH Weiterleitung an die zuständige Behörde auf Gefahr des Einschreiters

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1991:1991190127.X01

Im RIS seit

11.07.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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