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001 Verwaltungsrecht allgemeinNorm
AVG §6 Abs1;Rechtssatz
Wurde die Beschwerde an den (unzuständigen) VfGH adressiert und von diesem nach Ablauf der Beschwerdefrist an den VwGH weitergeleitet, so ist die Beschwerde verspätet.
Schlagworte
Verhältnis zu anderen Materien und Normen VwGG Beschwerdeerhebung an VwGH Weiterleitung an die zuständige Behörde auf Gefahr des EinschreitersEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1991:1991190127.X01Im RIS seit
11.07.2001