RS Vwgh 1991/9/23 91/12/0009

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Veröffentlicht am 23.09.1991
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Index

10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)
63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz

Norm

BDG 1979 §74 Abs1;
B-VG Art130 Abs2;

Rechtssatz

Gem § 74 Abs 1 BDG 1979 muß aus dem Antrag des Beamten oder aus sonstigen Unterlagen (wie etwa auch der Beschwerde oder der Äußerung zur Gegenschrift) zu entnehmen sein, warum in einer Teilnahme des Beamten an einem Seminar ein "besonderer" Anlaß im Sinne des Gesetzes gelegen wäre; andernfalls fehlt es an der auf Grund der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes erforderlichen gesetzlichen Voraussetzung für den Gebrauch eines Ermessens (Hinweis E 18.5.1981, 12/3257/80).

Schlagworte

Ermessen besondere Rechtsgebiete

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1991:1991120009.X02

Im RIS seit

23.09.1991
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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