Index
10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)Norm
BDG 1979 §74 Abs1;Rechtssatz
Gem § 74 Abs 1 BDG 1979 muß aus dem Antrag des Beamten oder aus sonstigen Unterlagen (wie etwa auch der Beschwerde oder der Äußerung zur Gegenschrift) zu entnehmen sein, warum in einer Teilnahme des Beamten an einem Seminar ein "besonderer" Anlaß im Sinne des Gesetzes gelegen wäre; andernfalls fehlt es an der auf Grund der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes erforderlichen gesetzlichen Voraussetzung für den Gebrauch eines Ermessens (Hinweis E 18.5.1981, 12/3257/80).
Schlagworte
Ermessen besondere RechtsgebieteEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1991:1991120009.X02Im RIS seit
23.09.1991